L 9 SO 210/16 B ER•Landessozialgericht NRW, 2016-05-25, L 9 SO 210/16 B ER
Landessozialgericht NRW, 2016-05-25, L 9 SO 210/16 B ER
L 9 SO 210/16 B ERSozialversicherungsgericht25.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 SO 210/16 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-25
Aktenzeichen: L 9 SO 210/16 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0525.L9SO210.16B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin und die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 15.3.2016 werden zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat der Antragstellerin 3/4 der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten. Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe auch für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt T aus E bewilligt.
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