L 8 LW 5/15 B ER und L 8 LW 6/15 B•Landessozialgericht NRW, 2016-05-30, L 8 LW 5/15 B ER und L 8 LW 6/15 B
Landessozialgericht NRW, 2016-05-30, L 8 LW 5/15 B ER und L 8 LW 6/15 B
L 8 LW 5/15 B ER und L 8 LW 6/15 BSozialversicherungsgericht30.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 LW 5/15 B ER und L 8 LW 6/15 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-30
Aktenzeichen: L 8 LW 5/15 B ER und L 8 LW 6/15 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0530.L8LW5.15B.ER.UND.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 12.11.2015 geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage vom 27.7.2015 festgestellt, soweit die Antragsgegnerin durch Bescheid vom 25.11.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25.6.2015 die Rückzahlung überzahlter Beitragszuschüsse fordert. Im Übrigen werden die Beschwerde sowie die weitere Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 12.11.2015 aufgrund der Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu 1/5.
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