L 18 KN 31/14•Landessozialgericht NRW, 2016-06-14, L 18 KN 31/14
Landessozialgericht NRW, 2016-06-14, L 18 KN 31/14
L 18 KN 31/14Sozialversicherungsgericht14.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 18 KN 31/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-14
Aktenzeichen: L 18 KN 31/14
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0614.L18KN31.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 10.02.2014 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 01.02.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.05.2011 verurteilt, an den Kläger EUR 6.750,64 zu zahlen. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten aus beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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