Landessozialgericht NRW, 2016-06-14, L 18 KN 33/12

L 18 KN 33/12Sozialversicherungsgericht14.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 18 KN 33/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-14

Aktenzeichen: L 18 KN 33/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0614.L18KN33.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 26.10.2012 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 29.10.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.02.2011 verurteilt, an den Kläger EUR 13.198,39 zu zahlen. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten aus beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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