Landessozialgericht NRW, 2016-06-14, L 18 R 1120/15

L 18 R 1120/15Sozialversicherungsgericht14.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 18 R 1120/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-14

Aktenzeichen: L 18 R 1120/15

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0614.L18R1120.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 10.11.2015 wird zurückgewiesen. Die Beigeladene hat dem Kläger ein Drittel der außergerichtlichen Kosten aus beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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