L 20 AY 35/16 B•Landessozialgericht NRW, 2016-06-24, L 20 AY 35/16 B
Landessozialgericht NRW, 2016-06-24, L 20 AY 35/16 B
L 20 AY 35/16 BSozialversicherungsgericht24.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 AY 35/16 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-24
Aktenzeichen: L 20 AY 35/16 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0624.L20AY35.16B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Kläger werden die Beschlüsse des Sozialgerichts Duisburg vom 24.08.2015 und 23.03.2016 geändert. Rechtsanwalt I, X-Straße 00, E, wird entpflichtet. Den Klägern wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Rechtsanwalt X, I-straße 00, H, mit der Maßgabe beigeordnet, dass der Landeskasse aus dem Wechsel der Bevollmächtigten keine zusätzlichen Kosten entstehen. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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