Landessozialgericht NRW, 2016-06-28, L 18 KN 89/15

L 18 KN 89/15Sozialversicherungsgericht28.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 18 KN 89/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-28

Aktenzeichen: L 18 KN 89/15

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0628.L18KN89.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 5. August 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat Gerichtskosten in Höhe von 675,00 Euro zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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