L 5 KR 113/16 B ER•Landessozialgericht NRW, 2016-06-28, L 5 KR 113/16 B ER
Landessozialgericht NRW, 2016-06-28, L 5 KR 113/16 B ER
L 5 KR 113/16 B ERSozialversicherungsgericht28.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 113/16 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-28
Aktenzeichen: L 5 KR 113/16 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0628.L5KR113.16B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 11.02.2016 wird zurückgewiesen. Der Antrag der Antragstellerin, den Beigeladenen im Wege der einstweiligen Anordnung zu vorläufigen Leistungen der Sozialhilfe zu verpflichten, wird abgelehnt. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
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