L 7 AS 1154/16 B•Landessozialgericht NRW, 2016-07-06, L 7 AS 1154/16 B
Landessozialgericht NRW, 2016-07-06, L 7 AS 1154/16 B
L 7 AS 1154/16 BSozialversicherungsgericht06.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1154/16 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-06
Aktenzeichen: L 7 AS 1154/16 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0706.L7AS1154.16B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 31.05.2016 geändert. Dem Antragsteller wird für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Sozialgericht Dortmund Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt K, E, beigeordnet. Kosten im Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung der einstweiligen Anordnung sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
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