L 8 R 977/15 B ER•Landessozialgericht NRW, 2016-07-10, L 8 R 977/15 B ER
Landessozialgericht NRW, 2016-07-10, L 8 R 977/15 B ER
L 8 R 977/15 B ERSozialversicherungsgericht10.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 977/15 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-10
Aktenzeichen: L 8 R 977/15 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0710.L8R977.15B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 5.11.2015 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Betriebsprüfungsbescheid der Antragsgegnerin vom 25.6.2015 (bezüglich Prestige Limousines) wird in Höhe von 59.852,90 Euro angeordnet. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten in beiden Rechtszügen zu 90% und die Antragsgegnerin zu 10%. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 152.382,21 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.