Landessozialgericht NRW, 2016-07-10, L 8 R 977/15 B ER

L 8 R 977/15 B ERSozialversicherungsgericht10.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 977/15 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-10

Aktenzeichen: L 8 R 977/15 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0710.L8R977.15B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 5.11.2015 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Betriebsprüfungsbescheid der Antragsgegnerin vom 25.6.2015 (bezüglich Prestige Limousines) wird in Höhe von 59.852,90 Euro angeordnet. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten in beiden Rechtszügen zu 90% und die Antragsgegnerin zu 10%. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 152.382,21 Euro festgesetzt.

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