L 3 R 877/13•Landessozialgericht NRW, 2016-07-11, L 3 R 877/13
Landessozialgericht NRW, 2016-07-11, L 3 R 877/13
L 3 R 877/13Sozialversicherungsgericht11.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 3 R 877/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-11
Aktenzeichen: L 3 R 877/13
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0711.L3R877.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 21.06.2013 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin unter Aufhebung des Bescheides vom 12.07.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.01.2011 von ihrer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für ihre Tätigkeit beim L T als "Sachbearbeiterin Wasserwirtschaft" im Bereich Landespflege auf Grund des Antrages der Klägerin vom 10.05.2010 zu befreien. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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