Landessozialgericht NRW, 2016-07-13, L 8 R 423/14

L 8 R 423/14Sozialversicherungsgericht13.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 423/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-13

Aktenzeichen: L 8 R 423/14

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0713.L8R423.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Beigeladenen zu 1) gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 14.04.2014 wird zurückgewiesen. Die Beigeladene zu 1) trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 2) bis 5), die diese selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.802,24 EUR festgesetzt.

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