Landessozialgericht NRW, 2016-07-19, L 7 AS 1055/16 B ER

L 7 AS 1055/16 B ERSozialversicherungsgericht19.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1055/16 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-19

Aktenzeichen: L 7 AS 1055/16 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0719.L7AS1055.16B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 28.04.2016 geändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für die Zeit vom 25.02.2016 bis zum 31.08.2016 nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu zahlen. Die Antragsgegnerin hat die Kosten der Antragstellerin in beiden Rechtszügen zu erstatten. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt L, F, beigeordnet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.