Landessozialgericht NRW, 2016-08-17, L 8 R 968/12

L 8 R 968/12Sozialversicherungsgericht17.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 968/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-17

Aktenzeichen: L 8 R 968/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0817.L8R968.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 26.10.2012 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der Kosten des Beigeladenen zu 1) im Berufungsverfahren trägt der Kläger. Im Übrigen werden die Kosten der Beigeladenen von diesen selbst getragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird in beiden Rechtszügen auf 34.300,00 Euro festgesetzt.

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