L 10 U 245/16•Landessozialgericht NRW, 2016-08-24, L 10 U 245/16
Landessozialgericht NRW, 2016-08-24, L 10 U 245/16
L 10 U 245/16Sozialversicherungsgericht24.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 U 245/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-24
Aktenzeichen: L 10 U 245/16
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0824.L10U245.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 04.03.2016 und der Bescheid der Beklagten vom 15.01.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.11.2013 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, den Unfall des Beigeladenen vom 04.02.2010 als Arbeitsunfall gemäß § 2 Abs 2 Satz 1 SGB VII anzuerkennen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Der Streitwert wird auf 25.000 Euro festgesetzt.
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