Landessozialgericht NRW, 2016-08-26, L 8 R 595/13

L 8 R 595/13Sozialversicherungsgericht26.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 595/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-26

Aktenzeichen: L 8 R 595/13

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0826.L8R595.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.05.2013 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin und der Beigeladene zu 1) tragen die Kosten des Verfahrens im ersten Rechtszug mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen, jeweils zur Hälfte. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin, der Beigeladene zu 1) und die Beigeladene zu 5) jeweils zu 1/3 mit Ausnahme der Kosten der weiteren Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.