L 8 R 595/13•Landessozialgericht NRW, 2016-08-26, L 8 R 595/13
Landessozialgericht NRW, 2016-08-26, L 8 R 595/13
L 8 R 595/13Sozialversicherungsgericht26.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 595/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-26
Aktenzeichen: L 8 R 595/13
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0826.L8R595.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.05.2013 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin und der Beigeladene zu 1) tragen die Kosten des Verfahrens im ersten Rechtszug mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen, jeweils zur Hälfte. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin, der Beigeladene zu 1) und die Beigeladene zu 5) jeweils zu 1/3 mit Ausnahme der Kosten der weiteren Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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