Landessozialgericht NRW, 2016-09-28, L 8 R 762/14

L 8 R 762/14Sozialversicherungsgericht28.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 762/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-28

Aktenzeichen: L 8 R 762/14

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0928.L8R762.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.6.2014 geändert und die Klage abgewiesen. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 3/5 und die Beklagte zu 2/5 mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 9.142,30 Euro festgesetzt.

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