Landessozialgericht NRW, 2016-09-30, L 4 R 238/15

L 4 R 238/15Sozialversicherungsgericht30.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 4 R 238/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-30

Aktenzeichen: L 4 R 238/15

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0930.L4R238.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 27.02.2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen Kosten des Klägers sowie der Beigeladenen zu 1) und 2) im Berufungsverfahren. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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