Landessozialgericht NRW, 2016-10-04, L 1 KR 263/12

L 1 KR 263/12Sozialversicherungsgericht04.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 KR 263/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-10-04

Aktenzeichen: L 1 KR 263/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:1004.L1KR263.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.03.2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.973,66 EUR festgesetzt.

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