Landessozialgericht NRW, 2016-10-07, L 9 SO 414/16 B

L 9 SO 414/16 BSozialversicherungsgericht07.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 414/16 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-10-07

Aktenzeichen: L 9 SO 414/16 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:1007.L9SO414.16B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 20.07.2016 geändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Düsseldorf ab dem 27.07.2015 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt X beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Rechtsanwaltes X im Beschwerdeverfahren wird als unzulässig verworfen.

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