L 7 SF 429/16 ER•Landessozialgericht NRW, 2016-10-19, L 7 SF 429/16 ER
Landessozialgericht NRW, 2016-10-19, L 7 SF 429/16 ER
L 7 SF 429/16 ERSozialversicherungsgericht19.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 SF 429/16 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-19
Aktenzeichen: L 7 SF 429/16 ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:1019.L7SF429.16ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf den Antrag des Beschwerdeführers wird die Vollstreckung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 22.08.2016 ausgesetzt, soweit der Beschwerdeführer verpflichtet wird "nachgewiesene Kosten der Unterkunft" zu zahlen sowie bei der Berücksichtigung des Einkommens Freibeträge in Abzug zu bringen. Im Übrigen wird der Antrag des Beschwerdeführers abgelehnt. Der Beschwerdeführer hat ½ der Kosten der Beschwerdegegnerin zu erstatten.
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