Landessozialgericht NRW, 2016-10-19, L 8 R 880/15

L 8 R 880/15Sozialversicherungsgericht19.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 880/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-19

Aktenzeichen: L 8 R 880/15

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:1019.L8R880.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichtes Dortmund vom 11.9.2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten im Berufungsrechtszug mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 39.384,93 Euro festgesetzt.

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