L 4 U 453/15•Landessozialgericht NRW, 2016-11-02, L 4 U 453/15
Landessozialgericht NRW, 2016-11-02, L 4 U 453/15
L 4 U 453/15Sozialversicherungsgericht02.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 4 U 453/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-11-02
Aktenzeichen: L 4 U 453/15
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:1102.L4U453.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 27.05.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Dem Kläger werden Kosten gemäß § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Sozialgerichtsgesetz in Höhe von 225,00 Euro auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.
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