Landessozialgericht NRW, 2016-12-07, L 8 R 862/15

L 8 R 862/15Sozialversicherungsgericht07.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 862/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-07

Aktenzeichen: L 8 R 862/15

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:1207.L8R862.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 11.9.2015 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 26.2.2016 wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsrechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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