L 19 AS 2381/16 B ER•Landessozialgericht NRW, 2017-01-20, L 19 AS 2381/16 B ER
Landessozialgericht NRW, 2017-01-20, L 19 AS 2381/16 B ER
L 19 AS 2381/16 B ERSozialversicherungsgericht20.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 2381/16 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-01-20
Aktenzeichen: L 19 AS 2381/16 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0120.L19AS2381.16B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 01.12.2016 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antragstellern Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs für die Zeit vom 23.11.2016 bis zum 28.02.2017 nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde der Antragsteller zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller in beiden Rechtszügen zu 2/3 zu erstatten. Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Q aus W bewilligt.
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