Landessozialgericht NRW, 2017-01-24, L 4 U 641/16

L 4 U 641/16Sozialversicherungsgericht24.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 4 U 641/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-01-24

Aktenzeichen: L 4 U 641/16

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0124.L4U641.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 09.08.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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