L 7 AS 2508/16 B ER•Landessozialgericht NRW, 2017-01-26, L 7 AS 2508/16 B ER
Landessozialgericht NRW, 2017-01-26, L 7 AS 2508/16 B ER
L 7 AS 2508/16 B ERSozialversicherungsgericht26.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 2508/16 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-01-26
Aktenzeichen: L 7 AS 2508/16 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0126.L7AS2508.16B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.12.2016 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, bis zur Rechtskraft einer Entscheidung in der Hauptsache, längstens bis zum 31.05.2017, die monatlichen Kosten für die Einlagerung der aus der Wohnung Am U 143 in E zwangsgeräumten Gegenstände bei der Firma Q M in N zu zahlen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die Kosten der Antragstellerin in beiden Rechtszügen zur Hälfte zu erstatten.
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