Landessozialgericht NRW, 2017-02-08, L 8 R 850/14

L 8 R 850/14Sozialversicherungsgericht08.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 850/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-08

Aktenzeichen: L 8 R 850/14

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0208.L8R850.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 19.8.2014 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 8.2.2017 wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) bis 4), die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen, tragen die Klägerin und der Beigeladene zu 1) gesamtschuldnerisch zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4. Der Streitwert wird auf 4.132,50 Euro festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.

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