L 8 R 86/13•Landessozialgericht NRW, 2017-02-15, L 8 R 86/13
Landessozialgericht NRW, 2017-02-15, L 8 R 86/13
L 8 R 86/13Sozialversicherungsgericht15.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 86/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-15
Aktenzeichen: L 8 R 86/13
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0215.L8R86.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 18.12.2012 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 15.2.2017 wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen die Klägerin zu einem Fünftel und die Beklagte zu vier Fünftel, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.381,80 EUR festgesetzt.
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