Landessozialgericht NRW, 2017-03-02, L 7 AS 57/17 B ER

L 7 AS 57/17 B ERSozialversicherungsgericht02.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 57/17 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-02

Aktenzeichen: L 7 AS 57/17 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0302.L7AS57.17B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 19.12.2016 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die Kosten des Antragstellers auch im Beschwerdeverfahren zu erstatten. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H, X, bewilligt.

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