L 7 AS 57/17 B ER•Landessozialgericht NRW, 2017-03-02, L 7 AS 57/17 B ER
Landessozialgericht NRW, 2017-03-02, L 7 AS 57/17 B ER
L 7 AS 57/17 B ERSozialversicherungsgericht02.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 57/17 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-02
Aktenzeichen: L 7 AS 57/17 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0302.L7AS57.17B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 19.12.2016 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die Kosten des Antragstellers auch im Beschwerdeverfahren zu erstatten. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H, X, bewilligt.
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