Landessozialgericht NRW, 2017-03-07, L 21 AS 276/17 B ER

L 21 AS 276/17 B ERSozialversicherungsgericht07.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 21 AS 276/17 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-07

Aktenzeichen: L 21 AS 276/17 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0307.L21AS276.17B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 08.02.2017 geändert. Die aufschiebende Wirkung des am 20.02.2017 vom Beschwerdeführer eingelegten Widerspruchs gegen den Bescheid des Beschwerdegegners vom 30.01.2017 wird angeordnet. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Beschwerdegegner hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu jeweils 2/3 zu erstatten.

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