L 21 AS 276/17 B ER•Landessozialgericht NRW, 2017-03-07, L 21 AS 276/17 B ER
Landessozialgericht NRW, 2017-03-07, L 21 AS 276/17 B ER
L 21 AS 276/17 B ERSozialversicherungsgericht07.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 21 AS 276/17 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-07
Aktenzeichen: L 21 AS 276/17 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0307.L21AS276.17B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 08.02.2017 geändert. Die aufschiebende Wirkung des am 20.02.2017 vom Beschwerdeführer eingelegten Widerspruchs gegen den Bescheid des Beschwerdegegners vom 30.01.2017 wird angeordnet. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Beschwerdegegner hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu jeweils 2/3 zu erstatten.
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