Landessozialgericht NRW, 2017-03-08, L 12 AS 1825/16 NZB

L 12 AS 1825/16 NZBSozialversicherungsgericht08.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AS 1825/16 NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-08

Aktenzeichen: L 12 AS 1825/16 NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0308.L12AS1825.16NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 01.08.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

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