L 18 R 852/16•Landessozialgericht NRW, 2017-03-14, L 18 R 852/16
Landessozialgericht NRW, 2017-03-14, L 18 R 852/16
L 18 R 852/16Sozialversicherungsgericht14.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 18 R 852/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-14
Aktenzeichen: L 18 R 852/16
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0314.L18R852.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 11.8.2016 geändert. Es wird festgestellt, dass der Kläger aufgrund des Bescheides der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vom 5.9.1995 weiterhin von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten aus beiden Rechtszügen zu erstatten. Ansonsten sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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