L 10 U 682/16•Landessozialgericht NRW, 2017-03-15, L 10 U 682/16
Landessozialgericht NRW, 2017-03-15, L 10 U 682/16
L 10 U 682/16Sozialversicherungsgericht15.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 U 682/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-15
Aktenzeichen: L 10 U 682/16
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0315.L10U682.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 04.10.2016 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt gefasst wird: Der Bescheid vom 15.01.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.08.2013 wird insoweit aufgehoben, als ein über 4.462,56 Euro hinausgehender Betrag vom Kläger gefordert wird. Die Beklagte hat dem Kläger die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
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