Landessozialgericht NRW, 2017-03-15, L 10 U 682/16

L 10 U 682/16Sozialversicherungsgericht15.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 10 U 682/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-15

Aktenzeichen: L 10 U 682/16

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0315.L10U682.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 04.10.2016 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt gefasst wird: Der Bescheid vom 15.01.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.08.2013 wird insoweit aufgehoben, als ein über 4.462,56 Euro hinausgehender Betrag vom Kläger gefordert wird. Die Beklagte hat dem Kläger die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.

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