L 7 AS 228/17 B ER•Landessozialgericht NRW, 2017-03-17, L 7 AS 228/17 B ER
Landessozialgericht NRW, 2017-03-17, L 7 AS 228/17 B ER
L 7 AS 228/17 B ERSozialversicherungsgericht17.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 228/17 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-17
Aktenzeichen: L 7 AS 228/17 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0317.L7AS228.17B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 24.01.2017 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig neben der Regelleistung auch Kosten für Unterkunft und Heizung ab dem 12.12.2016 bis zum 11.06.2017, längstens bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, zu zahlen. Die Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen zu erstatten.
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