Landessozialgericht NRW, 2017-03-21, L 1 KR 623/15

L 1 KR 623/15Sozialversicherungsgericht21.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 KR 623/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-21

Aktenzeichen: L 1 KR 623/15

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0321.L1KR623.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 08.09.2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.

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