L 9 SO 7/16•Landessozialgericht NRW, 2017-03-23, L 9 SO 7/16
Landessozialgericht NRW, 2017-03-23, L 9 SO 7/16
L 9 SO 7/16Sozialversicherungsgericht23.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 SO 7/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-23
Aktenzeichen: L 9 SO 7/16
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0323.L9SO7.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 06.10.2015 abgeändert und der Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 24.04.2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 14.10.2013 verurteilt, an die Klägerin 2.899,64 Euro zu zahlen.
Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu 4/5.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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