L 9 SO 79/17•Landessozialgericht NRW, 2017-03-23, L 9 SO 79/17
Landessozialgericht NRW, 2017-03-23, L 9 SO 79/17
L 9 SO 79/17Sozialversicherungsgericht23.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 SO 79/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-23
Aktenzeichen: L 9 SO 79/17
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0323.L9SO79.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 24.06.2016 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 8.142,95 Euro zu erstatten. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin 7/8, der Beklagte 1/8. Die Revision wird nicht zugelassen.
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