L 8 R 17/15 B ER•Landessozialgericht NRW, 2017-03-24, L 8 R 17/15 B ER
Landessozialgericht NRW, 2017-03-24, L 8 R 17/15 B ER
L 8 R 17/15 B ERSozialversicherungsgericht24.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 17/15 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-24
Aktenzeichen: L 8 R 17/15 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0324.L8R17.15B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 9.12.2014 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 15.1.2014 wird in vollem Umfang angeordnet. Die Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 12.914,40 Euro festgesetzt.
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