Landessozialgericht NRW, 2017-03-28, L 8 R 740/16 B ER

L 8 R 740/16 B ERSozialversicherungsgericht28.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 740/16 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-28

Aktenzeichen: L 8 R 740/16 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0328.L8R740.16B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 1.7.2016 geändert. Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 20.1.2014 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22.9.2015 wird angeordnet, soweit mit dieser die Festsetzung der Säumniszuschläge angefochten wird. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen die Antragstellerin zu 4/5 und die Antragsgegnerin zu 1/5. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 28.976,92 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.