L 8 R 740/16 B ER•Landessozialgericht NRW, 2017-03-28, L 8 R 740/16 B ER
Landessozialgericht NRW, 2017-03-28, L 8 R 740/16 B ER
L 8 R 740/16 B ERSozialversicherungsgericht28.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 740/16 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-28
Aktenzeichen: L 8 R 740/16 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0328.L8R740.16B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 1.7.2016 geändert. Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 20.1.2014 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22.9.2015 wird angeordnet, soweit mit dieser die Festsetzung der Säumniszuschläge angefochten wird. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen die Antragstellerin zu 4/5 und die Antragsgegnerin zu 1/5. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 28.976,92 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.