L 10 U 602/16•Landessozialgericht NRW, 2017-03-29, L 10 U 602/16
Landessozialgericht NRW, 2017-03-29, L 10 U 602/16
L 10 U 602/16Sozialversicherungsgericht29.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 U 602/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-29
Aktenzeichen: L 10 U 602/16
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0329.L10U602.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 28.07.2016 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Der Streitwert wird auf 257.251,86 EUR festgesetzt.
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