L 9 SO 53/17 B•Landessozialgericht NRW, 2017-03-29, L 9 SO 53/17 B
Landessozialgericht NRW, 2017-03-29, L 9 SO 53/17 B
L 9 SO 53/17 BSozialversicherungsgericht29.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 SO 53/17 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-29
Aktenzeichen: L 9 SO 53/17 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0329.L9SO53.17B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Bevollmächtigten der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 12.12.2016 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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