L 6 AS 2268/15•Landessozialgericht NRW, 2017-03-30, L 6 AS 2268/15
Landessozialgericht NRW, 2017-03-30, L 6 AS 2268/15
L 6 AS 2268/15Sozialversicherungsgericht30.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 AS 2268/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-30
Aktenzeichen: L 6 AS 2268/15
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0330.L6AS2268.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 11.03.2013 geändert. Die Beigeladene wird verurteilt, den Klägern Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz für die Zeit vom 01.10.2006 bis zum 30.06.2007 und vom 01.11.2010 bis zum 30.11.2010 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte trägt 1/8 der außergerichtlichen Kosten der Kläger im ersten Rechtszug. Der Beigeladene trägt 7/8 der außergerichtlichen Kosten der Kläger im ersten Rechtszug und die außergerichtlichen Kosten der Kläger im zweiten Rechtszug in vollem Umfang. Die Revision wird zugelassen.
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