Landessozialgericht NRW, 2017-04-04, L 8 R 85/16 B ER

L 8 R 85/16 B ERSozialversicherungsgericht04.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 85/16 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-04

Aktenzeichen: L 8 R 85/16 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0404.L8R85.16B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 11.1.2016 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor der angefochtenen Entscheidung wie folgt gefasst wird: Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 11.12.2014 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 11.678,41 EUR festgesetzt.

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