L 8 R 85/16 B ER•Landessozialgericht NRW, 2017-04-04, L 8 R 85/16 B ER
Landessozialgericht NRW, 2017-04-04, L 8 R 85/16 B ER
L 8 R 85/16 B ERSozialversicherungsgericht04.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 85/16 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-04
Aktenzeichen: L 8 R 85/16 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0404.L8R85.16B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 11.1.2016 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor der angefochtenen Entscheidung wie folgt gefasst wird: Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 11.12.2014 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 11.678,41 EUR festgesetzt.
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