Landessozialgericht NRW, 2017-04-20, L 7 AS 737/17 B ER

L 7 AS 737/17 B ERSozialversicherungsgericht20.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 737/17 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-20

Aktenzeichen: L 7 AS 737/17 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0420.L7AS737.17B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 23.03.2017 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antragstellern vom 03.04.2017 bis zum 30.09.2017 vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen. Der Antragsgegner hat die Kosten der Antragsteller in beiden Rechtszügen zu erstatten. Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin U, L, beigeordnet.

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