Landessozialgericht NRW, 2017-05-05, L 2 AS 697/17 B ER

L 2 AS 697/17 B ERSozialversicherungsgericht05.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 AS 697/17 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-05-05

Aktenzeichen: L 2 AS 697/17 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0505.L2AS697.17B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 24.03.2017 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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