L 16 KR 523/14•Landessozialgericht NRW, 2017-05-11, L 16 KR 523/14
Landessozialgericht NRW, 2017-05-11, L 16 KR 523/14
L 16 KR 523/14Sozialversicherungsgericht11.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 523/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-11
Aktenzeichen: L 16 KR 523/14
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0511.L16KR523.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 03.07.2014 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 1007,77 Euro nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 24.05.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
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