Landessozialgericht NRW, 2017-05-11, L 16 KR 523/14

L 16 KR 523/14Sozialversicherungsgericht11.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 16 KR 523/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-11

Aktenzeichen: L 16 KR 523/14

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0511.L16KR523.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 03.07.2014 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 1007,77 Euro nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 24.05.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.