L 18 R 677/15 B•Landessozialgericht NRW, 2017-06-20, L 18 R 677/15 B
Landessozialgericht NRW, 2017-06-20, L 18 R 677/15 B
L 18 R 677/15 BSozialversicherungsgericht20.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 18 R 677/15 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-20
Aktenzeichen: L 18 R 677/15 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0620.L18R677.15B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 6.7.2015 geändert. Die Kosten für das gemäß § 109 Sozialgerichtsgesetz eingeholte Gutachten des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie Dr. I aus L vom 29.7.2014 werden auf die Landeskasse übernommen. Die Landeskasse hat dem Beschwerdeführer die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
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