Landessozialgericht NRW, 2017-06-22, L 9 SO 137/15

L 9 SO 137/15Sozialversicherungsgericht22.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 137/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-22

Aktenzeichen: L 9 SO 137/15

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0622.L9SO137.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 06.02.2015 abgeändert. Die weitergehende Klage auf Erstattung von 10.221,79 EUR wird abgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu 1/10. Die Revision wird nicht zugelassen.

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