Landessozialgericht NRW, 2017-06-26, L 20 SO 46/16

L 20 SO 46/16Sozialversicherungsgericht26.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 SO 46/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-26

Aktenzeichen: L 20 SO 46/16

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2017:0626.L20SO46.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 18.12.2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe von 225,00 EUR, zahlbar an die Landeskasse, auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.

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